Gesetzliche Grundlagen

In Oberösterreich und Niederösterreich beruht die Führung und der Einsatz von Jagdhunden auf Landesgesetzen. Wir möchten ihnen einen kurzen Überblick über die gesetzlichen Grundlagen in den beiden Bundesländern geben.

Oberösterreich

Niederösterreich

Auszug aus dem OÖ-Jagdgesetzes § 58
Für jedes Jagdgebiet im Ausmaße bis zu 1500 Hektar hat der Jagdausübungsberechtigte einen brauchbaren Jagdhund und für je angefangene 1000 Hektar mehr einen weiteren brauchbaren Jagdhund zu halten.
Für jedes Jagdgebiet mit überwiegendem Hochwildbestand mit einer Gesamtfläche von wenigstens 1000 bis 2000 Hektar hat der Jagdausübungsberechtigte einen für die Schweißfährte brauchbaren Jagdhund und für je angefangene 2000 Hektar mehr einen weiteren brauch-baren Jagdhund zu halten.

Auszug Merkblatt zum Revierhund
Anzahl der Jagdhunde pro Revier/Reviergemeinschaft Bejagung auf Schalenwild

  • Pro angefangene 300 Stück jährlichen Schalenwildabschuss ein Jagdhund
  • Ab dem vierten Jagdhund, pro angefangene 500 Stück ein zusätzlicher Jagdhund Bejagung auf Nie-derwild ( Feldhase, Fasan, Rebhuhn und Wildente)
  • Pro angefangene 300 Stück jährlichen Niederwildabschuss ein Jagdhund
  • Ab dem vierten Jagdhund, pro angefangene 500 Stück ein zusätzlicher Jagdhund, ab dem sechsten Jagdhund je 1.000 Stück
  • Für Schweißhunde, Bracken, Laufhunde und Erdhunde werden pro Hund 50 Stück angerechnet

Der Jagdausübungsberechtigte ist verpflichtet für die Haltung von reinrassigen Jagdhunden mit einen vom Österreichischen Kynologenverband (ÖKV) ausgestellten oder anerkannten Abstammungsnachweis nach den Bestimmungen der Federation Cynologique International (FCI) zu sorgen und den Landesjagdverbänden zu melden.

Notwendige Prüfungen zum Jagdgebrauchshund OÖ

Je nach Rassegruppen werden Teile oder auch die gesamte Prüfung im Rahmen der einzelnen Prüfungs-ordnungen des Österreichischen Jagdgebrauchshunde-Verband (ÖJGV) anerkannt und nur mehr fehlende Fächer müssen im Rahmen der Brauchbarkeitsprüfung absolviert werden.
Vorstehhunde:

  • Vollgebrauchsprüfung
  • Feld– und Wasserprüfung und Schweißergänzungsprüfung/Schweißsonderprüfung oder Schweißprüfung bei der Brauchbarkeitsprüfung.
  • Brauchbarkeitsprüfung beim OÖLJV

Es werden alle Prüfungen die nach der Prüfungsordnung des Österreichischen Jagdgebrauchshunde-Verband (ÖJGV) geprüft und bestanden wurden anerkannt.

Notwendige Prüfungen NÖ

Vorstehhunde:

  • Feld- und Wasserprüfung und Schweißergänzungsprüfung/Schweißsonderprüfungen oder
  • Feldprüfung und Schweißergänzungsprüfung /Schweißsonderprüfungen oder
  • Wasserprüfung und Schweißergänzungsprüfung/Schweißsonderprüfungen oder
  • Vollgebrauchsprüfung

Erdhunde:

  • Anlagenprüfung ober der Erde und Anlagenprüfung unter der Erde oder
  • Vollgebrauchsprüfung

Jagdhaftpflichtversicherung

In OÖ und NÖ sind mit der Bezahlung der Jagdkarte 3 Hunde in der Jagdhaftpflichtversicherung mitversichert. Die Haftpflichtversicherung beinhaltet einen bestimmten Versicherungsumfang über Schäden, die der/die eigene/n Jagdhunde/e anrichten. Z.B. Ihr Hund verursacht bei der Nachsuche einen Verkehrsunfall und ein Auto wurde dabei beschädigt.

Beihilfen, Hundefonds, Hundesubvention in OÖ und NÖ

Beihilfen des OÖ LJV

Der OÖ LJV gewährt unter bestimmten Voraussetzungen eine finanzielle Beihilfe bei Verlust oder Verletzung ihres geprüften oder in Ausbildung stehenden Jagdhundes.

Bei der jährlichen Mehrfachimpfung wird ein Zuschuss gewährt.

Hundefonds NÖ/Hundesubvention NÖ

Informationen finden sie bei der Homepage vom NÖ LJV: https://www.noejagdverband.at/jagd-in-niederoesterreich/hundewesen/

 

Formulare und Richtlinien finden sie auf den Homepages der OÖ und NÖ Landesjagdverbände: www.ooeljv.at, www.noeljv.at

 

Die allgemeinen Richtlinien über das Halten von Hunden, finden sie im Hundehaltergesetz OÖ und NÖ sowie im Tierschutzgesetz.

Beim Erwerb eines Hundes sollte dieser gem. Tierschutzgesetz bereits gechipt sein, sollte dies nicht der Fall sein, sind sie verpflichtet dies nachzuholen.
Für die Registrierung als neuer Besitzer kontaktieren sie ihren Tierarzt.

Wenn sie ihren Hund im Ausland kaufen, ist die Eintragung in das Österreichische Hundezuchtbuch notwendig. Die Eintragung erfolgt auf ihr Ansuchen über den Rassespezialverein beim Österreichischen Jagdgebrauchshundeverband (ÖJGV), dieser vergibt die ÖHZB Nummer. Ohne dieser Nummer kann ihr Hund auf keiner Österreichischen Jagdhundeprüfung geführt werden.

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